Kostenfalle Mietwagen

01.04.2014

Mobilität ist wichtig. Wird aber das Auto wegen eines unverschuldeten Unfalls so beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit ist, wird schnell ein anderes Fahrzeug angemietet. Das kann aber zur Kostenfalle werden.

 

Mobilität ist wichtig. Wird aber das Auto wegen eines unverschuldeten Unfalls so beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit ist, wird schnell ein anderes Fahrzeug angemietet. Das kann aber zur Kostenfalle werden.

 

Zum einen ist der Geschädigte in der Pflicht, sich über die verfügbaren Tarife zu informieren und den günstigsten davon zu wählen. Oftmals wird nämlich ein sogenannter Unfallersatztarif angeboten, der bis zu 30 % über den Normaltarifen liegt. Das wollen die Haftpflichtversicherer natürlich nicht ausgleichen.

 

Zum anderen sollte eine Fahrzeugklasse tiefer gewählt werden, als das verunfallte Fahrzeug eingestuft ist, da man sich sonst ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss. Auch in diesem Fall werden die Mietwagenkosten nur zu etwa 90 % erstattet.

 

Aber auch das eigene Fahraufkommen sollte der Geschädigte im Auge behalten. Fährt er nämlich nur wenige Kilometer am Tag, ist ein Taxi evtl. sogar günstiger und dem Geschädigten wird allein die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt. Die Grenze liegt nach der Rechtsprechung zwischen 25 und 30 km pro Tag.

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