Rechtliche Probleme in Internetportalen; Bilder auf Amazon

25.04.2014

Jedes Internetportal hält für die gewerblichen Nutzer rechtliche Probleme vor. Bei Amazon ist es die Einbindung der AGB, der Widerrufsbelehrung und die Verwendung von Bildern (mit Wiedergabe von Markennamen). Bzgl. der Bilderverwendung und damit einhergehender Marken- oder Urheberrechtsverletzungen bietet das LG Köln, Urt. v. 13.02.2014, 14 O 148/13 eine Lösung.

Bilder auf Amazon

Jedes Internetportal hält für die gewerblichen Nutzer rechtliche Probleme vor. Bei Amazon ist es die Einbindung der AGB, der Widerrufsbelehrung und die Verwendung von Bildern (mit Wiedergabe von Markennamen). Bzgl. der Bilderverwendung und damit einhergehender Marken- oder Urheberrechtsverletzungen bietet das LG Köln, Urt. v. 13.02.2014, 14 O 148/13 eine Lösung.

Jedes Produkt ist über eine Nummer, dem EAN-Code, eindeutig identifizierbar. Amazon erstellt unter Verwendung dieser Nummer ein Angebot. Will nun ein anderer Unternehmer das gleiche Produkt verkaufen, wird er „gezwungen" diese Vorlage zu verwenden, einschließlich der vorhandenen Bilder. Stellt Amazon fest, dass identische Produkte unter verschiedenen EAN-Codes angeboten werden, werden diese Angebote zu einer Vorlage zusammengeführt. So kommt es dazu, dass plötzlich die Bilder eines anderen ungefragt genutzt werden, was eine Urheberrechtsverletzung und, wenn eine Marke auf dem Bild genannt ist, eine Markenrechtsverletzung darstellt. Das LG Köln löst das Problem mit einer „schlichten Einwilligung",also einem Rechtfertigungsgrund, wenn Bilder auf den Amazon-Server hochgeladen werden, ohne diese gegen die Nutzung durch Dritte zu sichern.

- RA Scharmach -

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