Zur Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung

19. 05. 2014

Das OLG Braunschweig hat in einer Entscheidung am 25.09.2013 (Az.: 1 U 24/12) entschieden, dass eine Operation, die entgegen der ausdrücklichen Einwilligung des Patienten nicht vom Chefarzt, sondern vom Oberarzt durchgeführt wird, eine nicht genehmigte Heilbehandlung und damit eine Körperverletzung ist.

 

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Rechtliche Probleme in Internetportalen; Bilder auf Amazon

25. 04. 2014

Jedes Internetportal hält für die gewerblichen Nutzer rechtliche Probleme vor. Bei Amazon ist es die Einbindung der AGB, der Widerrufsbelehrung und die Verwendung von Bildern (mit Wiedergabe von Markennamen). Bzgl. der Bilderverwendung und damit einhergehender Marken- oder Urheberrechtsverletzungen bietet das LG Köln, Urt. v. 13.02.2014, 14 O 148/13 eine Lösung.

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Fahrerlaubnisentzug auch ohne Punkte in Flensburg

01. 04. 2014

Grundsätzlich entzieht die Fahrerlaubnisbehörde einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis, sofern dieser im Verkehrszentralregister achtzehn Punkte angesammelt hat. Keine Regel ohne Ausnahme dachte sich jedoch das Verwaltungsgericht Berlin (Beschluß vom 10.09.2012, Az: 4 L 271.12) und entzog einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis, nachdem dieser über einen längeren Zeitraum desöfteren gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs verstoßen hatte.

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Kostenfalle Mietwagen

01. 04. 2014

Mobilität ist wichtig. Wird aber das Auto wegen eines unverschuldeten Unfalls so beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit ist, wird schnell ein anderes Fahrzeug angemietet. Das kann aber zur Kostenfalle werden.

 

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Internettauschbörsen: Darlegungs- und Beweislast?

03. 02. 2014

In den vorgedruckten Abmahnungen der Rechteinhaber liest man immer wieder, dass der Internetanschlussinhaber zu beweisen hat, dass die Rechtsverletzung nicht durch ihn selbst (Täterhaftung) oder über seinen Anschluss (Störerhaftung) erfolgte. Hiervon ist nun das OLG Köln abgewichen. Die wegen eines über eine Internettauschbörse angebotenen Computerspiels in Anspruch genommene Inhaberin des Internetanschlusses verteidigte sich im Prozess damit, dass Spiel nicht selbst angeboten zu haben und dass hauptsächlich der zwischenzeitlich verstorbene Ehemann das Internet nutzte.

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