Der überlebende Elternteil erbt allein und alles?

01.11.2012

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 31.05.2011 entschieden, dass ein Irrtum, wem der Erbteil infolge eines eindeutig erklärten Ausschlagung zufällt, nicht zur Anfechtung der Erbausschlagung berechtigt.

Hintergrund war, dass der Erblasser von seiner Ehefrau und seinem Sohn zu je 1/2 beerbt wurde. Der Sohn schlug die Erbschaft aus, damit - seiner Meinung nach - die Mutter zur Alleinerbin würde. Die Ausschlagung führte allerdings, wie es gesetzlich vorgesehen ist, dazu, dass die Eltern des Erblassers zu 1/2 Miterbe wurden (die Erben 2. Ordnung). Daraufhin fechtete der Sohn die Ausschlagungserklärung wegen eines angeblichen Inhaltsirrtums an.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 31.05.2011 entschieden, dass ein Irrtum, wem der Erbteil infolge eines eindeutig erklärten Ausschlagung zufällt, nicht zur Anfechtung der Erbausschlagung berechtigt.

Hintergrund war, dass der Erblasser von seiner Ehefrau und seinem Sohn zu je 1/2 beerbt wurde. Der Sohn schlug die Erbschaft aus, damit - seiner Meinung nach - die Mutter zur Alleinerbin würde. Die Ausschlagung führte allerdings, wie es gesetzlich vorgesehen ist, dazu, dass die Eltern des Erblassers zu 1/2 Miterbe wurden (die Erben 2. Ordnung). Daraufhin fechtete der Sohn die Ausschlagungserklärung wegen eines angeblichen Inhaltsirrtums an.

Das Oberlandesgericht entschied, dass die Anfechtungserklärung mangels Anfechtungsgrund ohne Erfolg ist. Die Ausschlagungserklärung war eindeutig. Der Ausschlagende habe bewusst seine erbrechtliche Stellung aufgegeben. Seine Fehleinschätzung, die gesetzliche Erbfolge betreffend, ist als Motivirrtum nicht relevant und berechtigt damit zur Ausschlagung.

(Veröffentlicht in NJW Spezial, Heft 20/2011, Blatt 616, Gerichtsentscheidung OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2011, Az. 15 W 176/11)

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