Vorsicht bei zu viel Alkohol! Idiotentest auch für Radfahrer

03.04.2012

Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen auch eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs (bspw. eines Fahrrades), die eine Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung - im Volksmund auch Idiotentest genannt - rechtfertigen.

Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen auch eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs (bspw. eines Fahrrades), die eine Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung - im Volksmund auch Idiotentest genannt - rechtfertigen. Laut Verwaltungsgerichtshof Kassel vom 06.10.2010, Az. 2 B 1076/10, gilt dies auch bei einem sog. Ersttäter, der nicht im Besitz einer Kfz-Fahrerlaubnis ist. In der der Entscheidung heißt es: "[...] Mit Etablierung der 1,6 Promillegrenze hat der Gesetzgeber der Erkenntnis Rechnung getragen, dass ein Verkehrsteilnehmer, der diese Konzentration erreichen und sich "koordiniert" in den Strassenverkehr begeben kann, die Vermutung übermässigen Alkoholkonsums und den Verlust des Trennungsvermögens bezüglich der Teilnahme am Strassenverkehr begründet. [...]. Absolviert man die Begutachtung nicht erfolgreich, wird die Behörde die weitere Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad untersagen.

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