Einstweiliges Verfügungsverfahren des Bundesverbandes des Deutschen Briefmarkenhandels - Allgemeiner Postwertzeichen-Händler-Verband e.V. (APHV)

15.12.2022

Ein privater Sammler von Briefmarken, der seit über 50 Jahren sammelt und eine erhebliche Anzahl an Briefmarken gesammelt hat, möchte nunmehr seine Sammlung nach und nach auf der Internetplattform eBay verkaufen. Von den nahezu 1 Mio. Briefmarken bot unser Mandant etwa 600 bis 700 Briefmarken regelmäßig zum Verkauf über die Internetplattform eBay als Privatverkäufer an.

 

Wir berichten über ein aktuelles Verfahren des APHV beim Landgericht Cottbus. Ein privater Sammler von Briefmarken, der seit über 50 Jahren sammelt und eine erhebliche Anzahl an Briefmarken gesammelt hat, möchte nunmehr seine Sammlung nach und nach auf der Internetplattform eBay verkaufen. Von den nahezu 1 Mio. Briefmarken bot unser Mandant etwa 600 bis 700 Briefmarken regelmäßig zum Verkauf über die Internetplattform eBay als Privatverkäufer an. Der APHV sah darin allerdings eine gewerbliche Tätigkeit und mahnte entsprechend eine Vielzahl von Verstößen ab. Die außergerichtlich geforderte Unterlassungserklärung wurde seitens unseres Mandanten nicht abgegeben, sodass daraufhin das einstweilige Verfügungsverfahren beim Landgericht Cottbus - Kammer für Handelssachen - eingeleitet wurde. Dort wurde ein Termin zur öffentlichen Sitzung bestimmt und in Vorbereitung dessen schriftsätzlich der Einwand des Rechtsmissbrauchs erhoben. Begründet wurde der Einwand damit, dass offensichtlich der APHV seine eigenen Mitglieder bezüglich der rechtskonformen Gestaltung ihrer Internetangebote nicht kontrolliert oder abmahnt. Über die Internetseite hält der APHV ein Mitgliederverzeichnis vor. Es wurden kursorisch die ersten Mitglieder der Liste hinsichtlich der Gestaltung ihrer Internetangebote überprüft und es musste festgestellt werden, dass von den etwa ersten 10 genannten Mitgliedern vier Mitglieder erhebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße begingen. Mit der vergleichbaren Problematik hat sich bereits das OLG Rostock mehrfach auseinandergesetzt und ist von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten ausgegangen (beispielhaft OLG Rostock, Beschluss vom 17.11.2020, 2 U 16/19). Nachdem am 30.11.2022 die mündliche Verhandlung durchgeführt wurde, wurde mit Schriftsatz vom 01.12.2022 der Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen. In diesem Zusammenhang sei dann noch zu erwähnen, dass die Rechtsanwälte, die den APHV im einstweiligen Verfügungsverfahren vertreten haben, unter dem 05.12.2022 im Namen eines Mitgliedes des APHV eine teilweise inhaltlich identische wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen ließen.

Sollten Sie auch von einer Abmahnung des APHV betroffen sein, beraten wir Sie gern.

 

 

 

RA Scharmach

 

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