Ende des Widerrufsjokers für Immobilienkredite

30.11.2016

Eigenheimbesitzer müssen sich auf eine Änderung des Widerrufsrechts bei Immobilienkrediten einstellen. Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, welches der Bundestag am vorletzten Donnerstag verabschiedet hat.

Eigenheimbesitzer müssen sich auf eine Änderung des Widerrufsrechts bei Immobilienkrediten einstellen. Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, welches der Bundestag am vorletzten Donnerstag verabschiedet hat.

Es geht dabei um Altverträge der Jahre 2002 bis 2010 mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Grundsätzlich können Immobilienkredite innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Vertragsabschluss und erst dann, wenn der Bankkunde korrekt über das Widerrufsrecht informiert worden ist. War die Belehrung jedoch fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, so dass Kreditverträge auch nach Jahren noch widerrufen werden können. Das soll sich jetzt ändern.

Ein Widerruf von Immobilienkrediten ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich. Der Bundestag stellt damit den Verbraucherschutz auf den Kopf. Der Gesetzgeber greift in längst bestehende Widerrufsrechte ein. Die einzigen Nutznießer dieser Neuregelung sind die Banken. Tatsächlich geht es in der Angelegenheit um viel Geld - allerdings für beide Seiten. Der „Widerrufsjoker" wird besonders gern genutzt, um die aktuell niedrigen Zinsen im Wege einer Umschuldung zu nutzen. Es ist aus Verbrauchersicht also Eile geboten.

Rechtsanwalt Frank Rennert

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