Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung aus einer privaten Unfallversicherung ohne schriftliche ärztliche Invaliditätsfeststellung

02.07.2013

Der Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung hat keinen Anspruch auf Invaliditätsleistung wegen eines häuslichen Unfalles, wenn keine hinreichende ärztliche Invaliditätsfeststellung vorliegt. Aus einer solchen Invaliditätsfeststellung muss sich die ärztlicherseits dafür angenommene Ursache und die Art ihrer Auswirkung ergeben. Die ärztliche Aussage muss demnach enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist, wobei die bloße Möglichkeit einer Kausalität nicht ausreicht (Landgericht Dortmund, Urteil vom 22.06.2011 - 2 O 432/10).

Der Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung hat keinen Anspruch auf Invaliditätsleistung wegen eines häuslichen Unfalles, wenn keine hinreichende ärztliche Invaliditätsfeststellung vorliegt. Aus einer solchen Invaliditätsfeststellung muss sich die ärztlicherseits dafür angenommene Ursache und die Art ihrer Auswirkung ergeben. Die ärztliche Aussage muss demnach enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist, wobei die bloße Möglichkeit einer Kausalität nicht ausreicht (Landgericht Dortmund, Urteil vom 22.06.2011 - 2 O 432/10). Die Prognose eines Dauerschadens ist für den Arzt häufig schwierig, weshalb in Arztattesten des Öfteren ein Dauerschaden als nur "möglicherweise", "eventuell" oder "erst nach einer Begutachtung zu klären" bescheinigt wird. Diese Formulierungen genügen nach der Rechtsprechung für eine Invaliditätsfeststellung gerade nicht (u.a. Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 01.04.2005 - 1 U 5/05).

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