Reisepreisminderung wegen verspäteten Eintreffens des Reisegepäcks

02.07.2013

Die anstehenden Ferien werden von vielen Personen für eine kurze Urlaubsreise genutzt. Hierbei kommt es jedoch leider immer wieder vor, dass das Reisegepäck der Reisenden aufgrund von Fehlern des ausführenden Luftfahrtunternehmens oftmals erst mit einigen Tagen Verspätung am Urlaubsort eintrifft. Viele Betroffene wissen nicht, dass, wenn sie den Flug im Rahmen einer Pauschalreise beim Reiseveranstalter mitgebucht haben, auch einen Reisepreisminderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter selbst haben.

Die anstehenden Ferien werden von vielen Personen für eine kurze Urlaubsreise genutzt. Hierbei kommt es jedoch leider immer wieder vor, dass das Reisegepäck der Reisenden aufgrund von Fehlern des ausführenden Luftfahrtunternehmens oftmals erst mit einigen Tagen Verspätung am Urlaubsort eintrifft. Viele Betroffene wissen nicht, dass, wenn sie den Flug im Rahmen einer Pauschalreise beim Reiseveranstalter mitgebucht haben, auch einen Reisepreisminderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter selbst haben.

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei nicht zur Verfügung stehendem Reisegepäck eine Reisepreisminderung von 20 % bis 50 % pro betroffenen Urlaubstag (vgl. LG Frankfurt/Main, Az. 2-24 S 44/06) in Betracht kommt.

Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die Reisepreisminderung nicht eintritt, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, dem Reiseveranstalter bereits vor Ort den Mangel anzuzeigen. Zudem hat der Reisende die Reisepreisminderung innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Sofern der Reisende diese Frist versäumt, kann er seine Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter nicht mehr durchsetzen. Nach Ablauf der Frist kommt dies ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

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