Wann benötige ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die gemäß § 2366 BGB öffentlichen Glauben genießt. Dies bedeutet, dass derjenige, der im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, auch als Erbe gilt, auch wenn es in Wirklichkeit nicht so sein sollte. Ein Erbschein wird dann benötigt, wenn entweder zur Legitimation bei Dritten dieser vorgelegt werden muss (beispielsweise bei der Bank) oder aber ein Grundstück, welches im Nachlass befindlich ist, umgeschrieben werden muss.

Der Erbschein kann direkt beim Nachlassgericht oder beim Notar beantragt werden. Der Antrag muss enthalten die Zeit des Todes des Erblassers, das Verhältnis, auf dem das Erb recht beruht, er muss angeben, ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind, ob und welche Verfügungen von Todes wegen vorhanden sind und ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig ist. Außerdem benötigt man zur Beantragung des Erbscheines die Sterbeurkunde und gegebenenfalls Abstammungspapiere.

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