Wie wird das Erbe auseinander gesetzt, was ist eine Erbauseinandersetzung?

Sind mehrere Erben berufen, so können sie, unabhängig davon, wie groß der jeweils zugewandte Erbteil ist, die Erbauseinandersetzung jederzeit verlangen (§ 2042 BGB). Bevor der Nachlass allerdings geteilt werden kann, muss Teilungsreife entstehen. Dies bedeutet, dass der Nachlass in teilbarer Form, also in Geld vorliegen muss. Dies bedingt also, dass Grundstücke, die im Nachlass vorhanden sind, entweder vorher verkauft werden müssen, oder, falls sich ein Miterbe weigert, versteigert werden müssen und zwar in Form einer Teilungsversteigerung, damit der Versteigerungserlös dem Nachlass zu fällt.

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