Welche Erbschaftssteuerfreibeträge gibt es?
Das Erbschaftssteuergesetz regelt für die Erbschaftssteuer und aber auch die Schenkungssteuer verschiedene Freibeträge. So sind Ehegatten bis zum Erwerb von 500.000,00 steuerfrei, dies gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder sind bis 400.000,00 befreit, Enkelkinder bis 200.000,00, Eltern und Voreltern bis 100.000,00, Geschwister, Neffen, Nichten und sonstige, aber auch Fremde bis 20.000,00.