Welche Erbschaftssteuerfreibeträge gibt es?

Das Erbschaftssteuergesetz regelt für die Erbschaftssteuer und aber auch die Schenkungssteuer verschiedene Freibeträge. So sind Ehegatten bis zum Erwerb von 500.000,00 € steuerfrei, dies gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder sind bis 400.000,00 befreit, Enkelkinder bis 200.000,00€, Eltern und Voreltern bis 100.000,00€, Geschwister, Neffen, Nichten und sonstige, aber auch Fremde bis 20.000,00€.

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