Wer trägt die Beweislast?

Die Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, aber auch die Kausalität des Behandlungsfehlers für alle dann eingetretenen Folgen trägt grundsätzlich der Patient. Der Patient hat also im Arzthaftungsprozess zu beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorgekommen ist und er hat auch zu beweisen, dass zwischen dem Fehler und dem geltend
gemachten Gesundheitsschaden ein bestimmter Ursachenzusammenhang besteht.

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