Was ist Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts regelt in Abgrenzung zum Privatrecht die Beziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. der Träger öffentlicher Gewalt zueinander. Dabei stehen im öffentlich-rechtlichen Bereich eine Vielzahl von Regelungen den privatrechtlichen Regelungen gegenüber.

Dies gilt z.B. für das kollektive Arbeitsrecht oder den Arbeitsschutz. Auch das Lebensmittelrecht greift maßgeblich in die Tätigkeit eines Lebensmittelproduzenten ein. Das öffentliche Recht ist dadurch geprägt, dass ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Staat und dem einzelnen Bürger besteht, während im Privatrecht die Parteien sich gleichgeordnet gegenüber stehen. Insofern ist die Verwaltung auch berechtigt, die gesetzlichen Vorgaben durch eigene Handlungen, in der Regel Verwaltungsakte, umzusetzen.

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