Was ist ein Konkurrentenstreit?
Die häufigsten Klageverfahren im Bereich des Beamtenrechts stellen nach wie vor die sogenannten Konkurrentenstreitigkeiten dar. Gegenstand eines solchen Verfahrens ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Besetzung eines Amtes mit einem Mitbewerber. Im Rahmen eines solchen Verfahrens ist die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung zu überprüfen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der nicht berücksichtigte Mitbewerber einen Anspruch darauf, vor Besetzung des Amtes über die getroffene Auswahlentscheidung informiert zu werden. In dieser Mitteilung ist nicht allein darauf hinzuweisen, dass ein anderer Mitbewerber ausgewählt wurde, sondern es ist auch dieser Mitbewerber zu benennen, damit der nicht ausgewählte Beamte seine Erfolgsaussichten in einem gerichtlichen Verfahren prüfen kann. Erachtet ein Beamter ein solches Verfahren als aussichtsreich, kann er ein Verfahren nach § 123 VwGO einleiten, welches darauf gerichtet ist, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache die ausgeschriebene Stelle nicht mit dem Mitbewerber zu besetzen. In der Regel werden die Verwaltungsgerichte an die Behörde eine Bitte dahingehend richten, während des Laufens des Verfahrens die Stellenbesetzung nicht vorzunehmen. Im Rahmen des Konkurrentenstreits ist dann die Auswahlentscheidung zu überprüfen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das erste maßgebliche Kriterium für die Stellenbesetzung die letzte aktuelle Beurteilung, sei es eine Regelbeurteilung oder eine Anlassbeurteilung im Zusammenhang mit dem Stellenbesetzungsverfahren. Vor diesem Hintergrund wird häufig auch der Konkurrentenstreit mit einem Angriff der letzten aktuellen Beurteilung verbunden sein. Hierbei ist wiederum zu beachten, dass die dienstlichen Beurteilungen nach der Rechtsprechung nicht als Verwaltungsakt eingestuft werden, da es an einer Regelungswirkung nach außen fehlt. Stellungnahmen gegen dienstliche Beurteilungen werden dann allerdings regelmäßig wie Widersprüche durch die Behörden behandelt.