Was behandelt das Fahrerlaubnisrecht?

Die Nutzung von Kraftfahrzeugen bestimmt für fast jeden Bürger den täglichen Ablauf. Der Arbeitsplatz muss erreicht und Besorgungen müssen gemacht werden. Das Fahrerlaubnisrecht regelt nunmehr die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf die körperliche und geistige Eignung. Bevor jemand mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen kann, muss er diese Eignung durch eine theoretische und eine praktische Prüfung nachweisen. Werden diese Prüfungen erfolgreich bestanden, wird per Verwaltungsakt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen verliehen und entsprechendes durch Aushändigung des Führerscheins dokumentiert. Meist ergeben sich die Probleme allerdings im Nachhinein, wenn nämlich Eignungszweifel später zu Tage treten. Dies kann im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol, von Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln oder aufgrund später eingetretener gesundheitlicher Schädigungen erfolgen. Insofern enthält die Fahrerlaubnisverordnung mit ihren Anlagen ein ausgeklügeltes System, welches zur Abforderung von ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten (sogenannter Idiotentest) rechtfertigt. Die Ordnungsgemäßheit entsprechender Anordnungen stellt dann den Gegenstand der rechtsanwaltlichen Tätigkeit in diesem Bereich dar. Aber auch das Strafrecht enthält die Möglichkeit, bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bezüglich der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen eine Entscheidung als strafrechtliche Nebenfolge zu fällen. Wurde im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens die Fahrerlaubnis entzogen, ist dann die Wiedererteilung über die Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Weitere rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bildet das sogenannte Punktsystem, welches aktuell eine tiefgreifende Reform erfahren hat.

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