Was gibt es im Rahmen des Schul- oder Hochschulrechts zu berücksichtigen?

Auch die Frage der Berechtigung zum Besuch einer Schule oder einer Universität wird durch öffentlich-rechtliche Vorschriften bestimmt. In beiden Bereichen kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, wenn beispielsweise aus Kapazitätsgründen die Aufnahme an der erhofften Schule oder der erhofften Universität scheitert. An derartige Entscheidungen schließt sich häufig ein sogenannter Kapazitätsrechtsstreit, wobei zu berücksichtigen ist, dass in allen Bereichen eine sogenannte Regelbesetzung der Klassen bzw. Auslastung der Universität geregelt ist, allerdings auch für bestimmte Fallkonstellationen ein gewisser Überhang vorgehalten werden muss. In einem entsprechenden Kapazitätsrechtsstreit ist dann zu beachten, dass außergerichtlich ein Antrag auf Zuteilung eines Platzes aus dem außerkapazitären Überhang zugeteilt wird, was dann auch entsprechend im Rahmen eines Eilverfahrens nach § 123 VwGO zu berücksichtigen ist.

Einen anderen Bereich der Rechtsstreitigkeiten im Schul- oder Hochschulrecht stellt dann die Anerkennung von Prüfungsergebnissen dar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Leistungsbewertungen, die direkten Einfluss auf das jeweilige Jahresendergebnis haben, einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden können, da sie dadurch eine Rechtswirkung nach außen entfalten. Dabei ist nun wiederum zu beachten, dass ein sogenannter Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Prüfungsleistung besteht. Dieser Beurteilungsspielraum ist der gerichtlichen Kontrolle entzogen. Durch das Gericht kann allein eine Überprüfung dahingehend stattfinden, ob ein als richtig oder falsch zu beurteilender Fakt entsprechend richtig im Rahmen der Benotung berücksichtigt wurde.

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