Muss ich das Trennungsjahr abwarten oder sollte ich schon vorher tätig werden?

In keinem Fall ist ratsam, dass Trennungsjahr verstreichen zu lassen und erst danach einen Anwalt zu konsultieren. Bereits mit der Trennung ist es wichtig, dass unter Umständen beabsichtigte Scheidungsverfahren vorzubereiten.
Darüber hinaus können bestimmte Fragen, wie die Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder die zukünftige Vermögensverwaltung oder auch die Zahlung von Unterhalt für gemeinsame Kinder oder für den Partner bereits während der Trennungsphase natürlich nicht erst mit Ablauf des Trennungsjahres, erörtert werden. Vielmehr ist hier ein unverzügliches Tätigwerden geboten.

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