Wie bestimmt sich zum Beispiel der Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalt bestimmt sich anhand des regelmäßigen Bedarfs des Kindes, welcher sich im Wesentlichen aus der Düsseldorfer-Tabelle ergibt. In der überwiegenden Anzahl der Fälle lebt das Kind im Einverständnis beider Elternteile bei einem von beiden. Es hat dort seinen Lebensmittelpunkt. Dieser Elternteil erbringt die Unterhaltsleistung durch Pflege und Betreuung des Kindes, der andere Elternteil ist zum Barunterhalt verpflichtet, muss also Geld bezahlen. Die Höhe dieses geschuldeten Unterhaltsbetrages bestimmt sich anhand der persönlichen Verhältnisse des Kindes, insbesondere dessen Alter und dessen Vermögen und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners, also insbesondere dessen unterhaltsrechtlich verfügbaren Einkommen und Vermögen nach Abzug etwaiger Selbstbehalte und anderer vorrangiger Verpflichtungen. Besteht zwischen den Eltern ein großer Einkommensunterschied, kann auch das Einkommen desjenigen Elternteils bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, herangezogen werden.
Neben dem regelmäßig monatlich zu zahlenden Kindesunterhalt können für gemeinsame Kinder Mehr- oder Sonderbedarfe entstehen. Diese entstehen regelmäßig aus der Notwendigkeit dem Kind besondere Leistungen zukommen zu lassen. Hierbei sind medizinische Notwendigkeiten (Zahnspangen, Brillen etc.) einerseits sowie andererseits Kosten schulischer Aktivitäten oder Betreuungskosten (Kita-Kosten, Klassenfahrten, Nachhilfestunden etc.) häufige Problemfelder.