Was passiert mit dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder im Falle von Trennung und Scheidung

In der Regel besteht für gemeinsame Kinder auch ein gemeinsames Sorgerecht. Dies folgt für während der Ehezeit geborene Kinder automatisch, für außerehelich geborene Kinder wird oft eine entsprechende Sorgeerklärung abgegeben. Liegt solchermaßen ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile vor, bleibt dieses auch im Falle von Trennung und Scheidung aufrechterhalten. Das Sorgerecht wird in der Regel nicht auf einen Elternteil übertragen. Vielmehr verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht beider, nunmehr getrennt lebender Elternteile. Da das Kind häufig im Einvernehmen beider Elternteile bei einem der Elternteile wohnt, hat dieser für alltäglichen Fragen des Alltags die Entscheidungsbefugnis. Vom gemeinsamen Sorgerecht sind dann nur wichtige und grundsätzliche Fragen, welcher einer gemeinsamen Entscheidungsfindung der Eltern bedürfen, umfasst.

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