Bankrecht - Wann ist eine Formulierung in einer Widerrufsbelehrung unzulässig? Was sind häufige Fehler?

Vorsicht bei den folgenden Formulierungen in einer Widerrufsbelehrung!

"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."

"Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde."

"Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht, bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist."

"Die Frist beginnt einen Tag nach Aushändigung von Belehrung und Darlehensvertrag."

"Fristbeginn ab Eingang der Vertragsurkunde beim Unternehmen."

"Der Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn der Verbraucher den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen zurückzahlt."

"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, d.h. …, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses."

Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen

Fehlen der Überschrift „Widerrufsbelehrung“, extrem kleine Schrift und fehlen jeglicher textlicher Gliederung – es wird nicht deutlich, dass unter der Überschrift Widerrufsrecht auch Ausführungen zu Widerrufsfolgen und finanzierten Geschäften folgen.

Name/ Anschrift des Widerrufsempfängers sind in der Belehrung nicht klar zu erkennen; die Anschrift beinhaltet eine Postfach-Adresse und/oder eine Telefonnummer.

Kein Hinweis auf Herausgabe gegebenenfalls gezogener Nutzungen (z.B. Zinsen) als Rechtsfolge eines Widerrufs.

Die Widerrufsbelehrung bezieht sich auf einen Fernabsatzvertrag oder auf ein verbundenes Geschäft, obwohl ein solcher/ solches nicht vorliegt.

Kein Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs für einen verbundenen Restschuldversicherungsvertrag.

Die Widerrufsbelehrung enthält Klammerzusätze/ Fußnoten mit Erläuterungen – z.B. „bitte Frist im Einzelfall prüfen“ oder der Darlehensnehmer soll prüfen, ob die 2-Wochen-Frist vor einem Klammerzusatz oder die 1-Monats-Frist im Klammerzusatz Anwendung findet.

Widerrufsbelehrung mit Checkboxen im fortlaufenden Text des Darlehensvertrages, ohne dass sie in Form und Schriftgröße vom restlichen Text des Darlehensvertrages abgehoben sind oder die Checkbox-Varianten sind in den Darlehensvertrag über mehrere Seiten eingearbeitet.

Widerrufsbelehrung mit internen Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars – z.B. „Der Widerruf ist zu richten an: (Name / Firma und ladungsfähige Anschrift der Sparkasse. Zusätzlich können angegeben werden: …)“.

Im Falle eines Haustürgeschäfts fehlt das Datum der Widerrufsbelehrung.

Die Widerrufsbelehrung datiert vor der vertraglichen Willenserklärung des Verbrauchers.

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