Erbrecht - Wann benötige ich einen Erbschein?
Ein Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die gemäß § 2366 BGB öffentlichen Glauben genießt. Dies bedeutet, dass derjenige, der im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, auch als Erbe gilt, auch wenn es in Wirklichkeit nicht so sein sollte.
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