Fluggastentschädigung

07.03.2016

Fällt ein Flug aus hat jeder Passagier einen Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung in Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € je nach Flugstrecke.

Fällt ein Flug aus hat jeder Passagier einen Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung in Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € je nach Flugstrecke. Dass das auch für Verspätungen um mindestens 3 Stunden in der Ankunftszeit gilt, hat der BGH, Urt. Urteil 07.05.2013, X ZR 127/11 erneut klargestellt. Aber die Rechte der Passagiere wurden wiederum erweitert. Erstmals führt der BGH in seiner Entscheidung aus, dass das auch für Verspätungen gilt, dass infolge der Flugverspätung ein selbst nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallender oder selbst nicht verspäteter Anschlussflug verpasst wird. Im Fall buchten die Reisenden eine Flugreise von Berlin-Tegel über Madrid nach San José (Costa Rica). Der Start des Fluges von Berlin nach Madrid erfolgte mit einer Verspätung von eineinhalb Stunden, was dazu führte, dass der Anschlussflug nach San José nicht mehr erreichten werden konnte, weil der Einsteigevorgang bereits beendet war. Sie wurden erst am folgenden Tag nach San José befördert. Der BGH führte aus, dass zwar die Flüge einzeln zu betrachten sind, für die Frage der Verspätung allerdings, der ursprüngliche Flugplan maßgeblich ist, auch wenn der Anschlussflug pünktlich startete.

RA Scharmach

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