"Gewerbeauskunft-Zentrale.de"-Betrug oder nicht?

04.11.2013

Viele Unternehmer haben in der letzten Zeit von der GWE GmbH ein Schreiben erhalten, das mit Gerwerbeauskunft-Zentrale.de überschrieben ist, einen Strichcode enthält sowie einen Hinweis auf die Abteilung „Eintragung/Registrierung“. Es wird um Ergänzung und Korrektur der Angaben gebeten. Im Kleingedruckten findet sich dann der Hinweis auf die Kosten mit „Marketingbeitrag mtl. zzgl. Ust. Eur 39,85“. Der Vertrag für einen Eintrag in ein Internetbranchenverzeichnis soll dann zwei Jahre gelten.

Viele Unternehmer haben in der letzten Zeit von der GWE GmbH ein Schreiben erhalten, das mit Gerwerbeauskunft-Zentrale.de überschrieben ist, einen Strichcode enthält sowie einen Hinweis auf die Abteilung „Eintragung/Registrierung“. Es wird um Ergänzung und Korrektur der Angaben gebeten. Im Kleingedruckten findet sich dann der Hinweis auf die Kosten mit „Marketingbeitrag mtl. zzgl. Ust. Eur 39,85“. Der Vertrag für einen Eintrag in ein Internetbranchenverzeichnis soll dann zwei Jahre gelten.

Die GWE GmbH behauptet, dass der Vertrag wirksam sei und verweist gern auf amtsgerichtliche Urteile. Nur der Verweis auf gegenstehende Urteile ist für die GWE GmbH irrelevant. Das Kammergericht Berlin entschied beispielhaft für die „Kostenregelung“, dass diese intransparent ist. Damit ist die Vereinbarung nach AGB-Recht unwirksam. Mangels Vereinbarung kann dann auch der Preis nicht verlangt werden. Das LG Düsseldorf hat der GWE GmbH die Verwendung des Formulars wettbewerbsrechtlich untersagt. Diese Entscheidung ist zwischenzeitlich vom OLG Düsseldorf bestätigt. Andere Amtsgerichte gehen sogar in ähnlich gelagerten Fällen von einer arglistigen Täuschung aus. Um das Geschäftsmodel zu unterbinden, sollte nicht gezahlt und anwaltlicher Rat eingeholt werden.

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