Widerruf von Bank Krediten

23.06.2014

Widerruf von Bank Krediten

 

 

Das OLG Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil vom 19.03.2014 (Az. 4 U 64/12) unter Berufung auf den BGH die Widerrufsbelehrung eines Kreditvertrages einer großen deutschen Online-Bank für fehlerhaft erklärt.

Widerruf von Bank Krediten

 

 

Das OLG Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil vom 19.03.2014 (Az. 4 U 64/12) unter Berufung auf den BGH die Widerrufsbelehrung eines Kreditvertrages einer großen deutschen Online-Bank für fehlerhaft erklärt. Die Belehrung enthielt den Hinweis, dass die Frist für den Widerruf „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginne". Mit einer solchen Belehrung - so das OLG Brandenburg - wird der Verbraucher jedoch nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt.

 

Das Gericht stellte somit erneut fest, dass Kreditverträge von Banken und Sparkassen, welche die Belehrung - „frühestens" - enthalten, auch aktuell noch widerrufbar sind, da das Widerrufsrecht erst mit Erteilung einer ordnungsgemäßen Belehrung zu laufen beginnt. Die Banken können sich auf eine Schutzwirkung der Musterwiderrufsbelehrung nämlich nur dann berufen, wenn die von ihnen verwendete Belehrung mit der gesetzlichen Musterbelehrung vollständig übereinstimmt.

 

Hieraus ergeben sich praktische Auswirkungen für eine Vielzahl von Kreditverträgen, z. B. zur Hausfinanzierung. Gerade in der jetzigen Niedrigzinsphase kann es interessant sein, laufende Bankdarlehen rückabzuwickeln und bei einem anderen Institut zu deutlich niedrigeren Zinsen umzufinanzieren, ohne bspw. eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen.

 

 

Rechtsanwalt Frank Rennert

 

 

 

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