Erstattung von Abmahnkosten der Verbraucherzentrale

04.03.2015

Verbraucherzentralen leisten wertvolle Arbeit für Privatpersonen. Sie prüfen AGB von Versicherungen, Banken und Konzernen. Dabei haben Sie auch das Recht fehlerhafte AGB abzumahnen und ggf. durch ein Gericht überprüfen zu lassen.

Verbraucherzentralen leisten wertvolle Arbeit für Privatpersonen. Sie prüfen AGB von Versicherungen, Banken und Konzernen. Dabei haben Sie auch das Recht fehlerhafte AGB abzumahnen und ggf. durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Das OLG Stuttgart (Urt. v. 11.09.2014, 2 U 178/13) hatte nun darüber zu entscheiden, ob eine Verbraucherzentrale Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung erstattet verlangen kann, diese Kosten also als erforderlich anzusehen sind. Das Gericht entschied, dass Wettbewerbsverbände und qualifizierte Einrichtungen, zu denen die Verbraucherzentralen gehören, ohne anwaltliche Hilfe in der Lage sein müssen, typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstösse selbst zu erkennen und zu bearbeiten. Als qualifizierte Einrichtung muss eine sachliche und personelle Ausstattung gegeben sein, um die satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen zu können. Daher kann nur im Ausnahmefall externen, kostenpflichtiger Rat in Anspruch genommen werden.

- RA Scharmach -

Zurück