Gleiche Elternrechte für Mann und Frau?

10.12.2015

Unter dem Ende einer Beziehung leiden betroffene Kinder oft am meisten. Nach ihren Wünschen gefragt, antworten diese oft, dass sich beide Eltern bitte wieder lieb haben sollen.

Unter dem Ende einer Beziehung leiden betroffene Kinder oft am meisten. Nach ihren Wünschen gefragt, antworten diese oft, dass sich beide Eltern bitte wieder lieb haben sollen. Da dies aber ein frommer Wunsch ist, haben die Familiengerichte jeden Tag zu entscheiden, von welchem Elternteil Kinder zukünftig groß gezogen werden sollen und in welchem Umfang dem anderen Elternteil ein Umgangsrecht zusteht. Zwar sind die Zeiten, in denen Väter stets nur alle 14 Tage ein Wochenende mit dem Nachwuchs verbringen konnten, vorbei und der Gesetzgeber hat die Rechte beider Elternteile hinsichtlich der Einräumung des Mitsorgerechts gestärkt, doch am praktischen Befund, dass die Kinder oftmals bei der Mutter bleiben, hat sich nichts geändert.

Wenn nun aber Mann und Frau vor dem Gesetz gleich und die Elternrechte beider Elternteile ebenbürtig sind, müssen dann nicht Familiengerichte beiden Eltern auch nach einer Trennung die Betreuung der Kinder im gleichen Umfang zusprechen? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage im Sommer mit einem klaren „Nein" beantwortet und damit geklärt, dass das „Wechselmodell" die Ausnahme und nicht die Regel ist (Beschluss vom 24.06.2015 - 1 BvR 486/14).

Auszugehen sei vom Kindeswohl und vom Grundsatz gleicher Elternrechte, welche sich wechselseitig beschränken. Bestehen nun aber zwischen den Eltern objektiv Spannungen und Kommunikationsprobleme (egal aus welchem Grund!) wird es an einer tragfähigen Bindung der Eltern untereinander fehlen und es ist nicht zu erwarten, dass die miteinander streitenden Eltern das Mindestmaß an Übereinstimmung erreichen könnten, was zu einer gleichberechtigten Betreuungsleistung notwendig sei. Deshalb, so das Gericht, könne im Kindesinteresse nur einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem anderen ein Besuchs- und Umgangsrecht zugesprochen werden.

Gerade in Konfliktsituationen empfiehlt es sich daher, einen kühlen Kopf zu bewahren und abzuwägen, ob jeder Streitpunkt aufgegriffen werden muss. Ihr Anwalt für Familienrecht wird Sie gern beraten!

 

- RA Dürlich -

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