Kontosperrung PayPal

05.11.2014

Über eBay eingeführt, hat sich PayPal als Zahlungsmethode Nr. 1 im Onlinehandel durchgesetzt. Geworben wird mit einem Käufer- und Verkäuferschutz, 15 Mio. Kundenkonten in Deutschland und 220 Mio. weltweit, einem Umsatzplus über eBay in Deutschland von 14 % und bei weltweitem Handel von 35 %.

Über eBay eingeführt, hat sich PayPal als Zahlungsmethode Nr. 1 im Onlinehandel durchgesetzt. Geworben wird mit einem Käufer- und Verkäuferschutz, 15 Mio. Kundenkonten in Deutschland und 220 Mio. weltweit, einem Umsatzplus über eBay in Deutschland von 14 % und bei weltweitem Handel von 35 %.

 

Doch was tun, wenn PayPal das Konto eines Händlers kurzfristig sperrt und trotz des Bemühens um Klärung der Probleme dann den Kontovertrag fristlos kündigt? Für den Online-Händler bedeutet das vor aufgrund des zuvor Genannten einen gravierenden Einschnitt in sein Unternehmen, wenn nicht sogar die Gefährdung der Existenz.

 

Ist diese Kontokündigung unberechtigt, kann der Unternehmer wegen des Eingriffs in seinen Gewerbebetrieb gegen PayPal vorgehen. Das bestätigte kürzlich auch das LG Cottbus und gab PayPal im Rahmen eines Beschlusses im einstweiligen Verfügungsverfahren auf, die Kontosperrung aufzuheben und das Konto des Unternehmers weiterzuführen.

 

RA Scharmach

Zurück