Die Nebenklage im Strafverfahren

07. 10. 2013

Neben der zivilrechtlichen Geltendmachung von möglichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ist es für viele Opfer einer Straftat auch wichtig, sich aktiv an dem Strafverfahren gegen den Täter zu beteiligen.

Hierzu sieht die Strafprozessordnung die Möglichkeit der Erhebung einer Nebenklage vor. Wer zum Beispiel das Opfer einer Nachstellung, einer Nötigung im besonders schweren Fall, einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder einer Körperverletzung bzw. gefährlichen Körperverletzung geworden ist, kann sich zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens durch eine Anschlusserklärung beim Gericht als Nebenkläger an dem Verfahren beteiligen.

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Arzthaftung und ärztlicher Behandlungsfehler

07. 10. 2013

Die Haftung eines behandelnden Arztes oder eines Krankenhauses auf Schadensersatz und Schmerzensgeld kommt immer dann in Betracht, wenn es zu Fehlern gekommen ist. Man unterscheidet hierbei folgende Fehlergruppen:

Behandlungsfehler, Organisationsfehler, Diagnosefehler und Aufklärungsfehler.

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Abwägung bei altersbedingter Aberkennung der Fahrerlaubnis

02. 09. 2013

Der Verlust der Fahrerlaubnis führt in der Regel zu einer erheblichen Minderung der Lebensqualität, insbesondere auch bei älteren Menschen, die für ihre Mobilität auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte jüngst die Frage der Fahrerlaubnisentziehung bei einem 82 Jahre alten Verkehrsteilnehmer zu entscheiden.

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Mithaftung trotz Vorfahrt?

02. 09. 2013

Wer einen Verkehrsunfall aufgrund einer Vorfahrtspflichtverletzung der Gegenseite erleidet, kann grundsätzlich von der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung seinen Schaden, wie zum Beispiel die Reparaturkosten, die Sachverständigenkosten, den merkantilen Minderwert, die Kostenpauschale, die Rechtsanwaltskosten sowie eine Nutzungsausfallentschädigung bzw. die notwendigen Mietwagenkosten ersetzt verlangen. Gleiches gilt für den bei einer Körperschädigung zu erstattenden Schmerzensgeldanspruch, den Haushaltsführungsschaden sowie zum Beispiel einen möglichen Verdienstausfall.

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