Internettauschbörsen - Haftung und Darlegungslast

31. 07. 2012

Mit Urteil vom 23.12.2009, Az: 6 U 101/09 hatte das OLG Köln den Rahmen für die Haftung und die Darlegungslast für die Nutzer von sogenannten Internettauschbörsen festgelegt. Ist die Urheberschaft durch den klagenden Rechteinhaber nachgewiesen, obliegt es dem Anschlussinhaber darzulegen, wer den Anschluss nutzt, wenn er behauptet, den Urheberrechtsverstoß nicht selbst begangen zu haben. Dabei genügt es nicht, sich bezüglich der Nutzung durch den Ehegatten auszuschweigen und lediglich eine Nutzung durch die „älteren“ der 5 Kinder einzuräumen.

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Die Reichweite des Nacherfüllungsanspruches

02. 07. 2012

Wird einem Käufer nach Abschluss eines Kaufvertrages lediglich eine mangelhafte Sache geliefert, kann dieser nach seiner Wahl vom Verkäufer Nacherfüllung entweder durch die Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Umstritten ist jedoch in der Rechtsprechung, wie weit dieser Nacherfüllungsanspruch reicht, wenn der Käufer den Kaufgegenstand bereits in eine andere Sache eingebaut hat. Insbesondere geht es hierbei um die Frage, ob der Verkäufer auch für den Ausbau der von ihm gelieferten Sache und für den Einbau der als Ersatz gelieferten Sache aufkommen muss.

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Prüfung der Zeugungsfähigkeit als Krankenbehandlung

02. 07. 2012

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 24.06.2010, Az. L 9 KR 14/09 folgenden Sachverhalt entschieden:

Der Kläger war durch einen Unfall vollständig gelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Er begehrte Kostenersatz zur Durchführung einer Behandlung, bei der festgestellt werden sollte, ob er trotz Vorliegens einer Querschnittslähmung in der Lage, einen Samenerguss zu haben. Diese Untersuchung der so genannten Fertilität, wollte er in einem bestimmten Krankenhaus durchgeführt haben. Das Gericht entschied, dass dem Kläger als gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf diese Behandlung zusteht.

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Frage nach der Schwerbehinderung

01. 06. 2012

Die Frage ob und wann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nach einer bestehenden Schwerbehinderung fragen darf, ist in der Rechtsprechung umstritten. Hintergrund ist dabei der Schutz des Arbeitnehmers vor Diskriminierung. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass im bestehenden Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber jedenfalls nach 6 Monaten nach der Schwerbehinderung fragen darf. Nach 6 Monaten erwirbt der Arbeitnehmer den Sonderkündigungsschutz für behinderte Menschen (§§ 85 ff. SGB IX). Zulässig sei die Frage insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen.

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Haftung für Sturz des Patienten

02. 05. 2012

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass bei einem Sturz einer hoch betagten, aber körperlich und geistig rüstigen, pflegebedürftigen Patientin bei dem Versuch, das Bett zu verlassen, die Pflegekräfte nicht haften. Unstreitig war hier die Patientin zwar 86 Jahre alt aber geistig fit und nicht dement. Bereits 13 Tage vor dem Sturz kam es täglich zu Behandlungsmaßnahmen im Pflegebett, zu deren Zweck das Pflegebett hoch gefahren und nach Abschluss der Behandlung wieder herunter gefahren wurde. Am 23.11.2006 vergaß die Pflegekraft, das Bett herunter zu stellen. Die Patientin stürzte beim Versuch, das Bett zu verlassen.

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