Urheberrecht - Wer hat die Kosten der Abmahnung zu tragen?
Generell ist die Abmahnung darauf gerichtet, den Gegner zu rechtskonformen Verhalten anzuleiten, sodass diese auch im Interesse des Abgemahnten ausgesprochen wird. Nach der ständigen Rechtsprechung bildet somit die Geschäftsführung ohne Auftrag regelmäßig eine Anspruchsgrundlage für den Abmahnenden auf Erstattung der ihm entstandenen Rechtsverfolgungskosten.
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