Fluggastentschädigung Anschlussflug Verspätung erster Flug unter 3 Stunden

06.06.2014

Das Amtsgericht Frankfurt hatte zugunsten der Fluggäste eine Ausgleichszahlung zugesprochen. Es handelte sich um einen Rückflug aus der Dominikanischen Republik, der von der Condor Flugdienst GmbH nach Frankfurt am Main und von dort nach Berlin Tegel mit der Lufthansa im Anschluss durchgeführt werden sollte. Aufgrund der Verspätung des Erstfluges von knapp zwei Stunden, verpassten die Fluggäste den Anschlussflug. Nachfolgende Flüge nach Berlin waren ausgebucht, sodass mit der Bahn nach Berlin gereist wurde, wo man mit einer Gesamtverspätung von etwa 9 Stunden ankam.

Das Gericht sah vor dem Hintergrund der Schutzzweckes der Fluggast-VO die Verspätung am Endziel als maßgeblich zur Beurteilung der Verspätung an. Auch der Wechsel des Luftfahrtunternehmens ändere daran nichts, da die Verspätung des Erstfluges die Ursache für das Verpassen des pünktlichen Anschlussfluges war und damit für die Verspätung am Endziel.

Urteil-Fluggastentschädigung, Anschlussflug, verschiedene Fluggesellschaften, Verspätung Endziel

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