Fluggastentschädigung Anschlussflug Verspätung erster Flug unter 3 Stunden

06. 06. 2014

Das Amtsgericht Frankfurt hatte zugunsten der Fluggäste eine Ausgleichszahlung zugesprochen. Es handelte sich um einen Rückflug aus der Dominikanischen Republik, der von der Condor Flugdienst GmbH nach Frankfurt am Main und von dort nach Berlin Tegel mit der Lufthansa im Anschluss durchgeführt werden sollte. Aufgrund der Verspätung des Erstfluges von knapp zwei Stunden, verpassten die Fluggäste den Anschlussflug. Nachfolgende Flüge nach Berlin waren ausgebucht, sodass mit der Bahn nach Berlin gereist wurde, wo man mit einer Gesamtverspätung von etwa 9 Stunden ankam.

Das Gericht sah vor dem Hintergrund der Schutzzweckes der Fluggast-VO die Verspätung am Endziel als maßgeblich zur Beurteilung der Verspätung an. Auch der Wechsel des Luftfahrtunternehmens ändere daran nichts, da die Verspätung des Erstfluges die Ursache für das Verpassen des pünktlichen Anschlussfluges war und damit für die Verspätung am Endziel.

Urteil-Fluggastentschädigung, Anschlussflug, verschiedene Fluggesellschaften, Verspätung Endziel

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Urteil für Anschlussinhaber Internettauschbörse

17. 02. 2014

Die Anschlussinhaberin wurde über die RAe Waldorf Frommer vor dem Amtsgericht München wegen eines angeblichen Uploads eines Musikalbums über eine Internettauschbörse auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten verklagt. Sie erklärte im Prozess, dass Sie am Tag der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung den Wochenendeinkauf erledigte, im Haushalt 2 PC´s genutzt werden, einer von ihr und ihrem Ehemann und einer von den beiden erwachsenen Kindern und dem Lebensgefährten der Tochter, und sich die beiden Kinder sowie ihr Ehemann zu dieser Zeit mit Zugriffsberechtigung auf den Internetanschluss zu Hause aufhielten. Der von der Anschlussinhaberin und ihrem Ehemann genutzte PC war bei ihrem Verlassen des Hauses ausgeschaltet. Damit ist nach der Auffassung des Gerichts die tatsächliche Vermutung der täterschaftlichen Begehung, wie sie vom BGH aufgestellt wurde, widerlegt. Mehr könne ein Anschlussinhaber bei lebensnaher Betrachtung nicht vortragen. In dieser Konstellation entziehe es sich regelmäßig der Kenntnis des Anchlussinhabers, welches Familienmitglied sich zu einem konkreten Zeitpunkt ins Internet einwählt und welche Vorgänge es dort initiiert. Eine Haftung als Störer scheidet auch aus, da die Anschlussinhaberin die Nutzung von Tauschbörsen untersagte und es anlasslose Belehrungs- und/oder Kontrollpflichten bei volljährigen Familienangehörigen nicht gibt.

Urteil - Tauschbörse, Täterhaftung, Widerlegung tatsächliche Vermutung, Störerhaftung

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Fluggastentschädigung zerstörte Frontscheibe

14. 02. 2014

Nach einer Flugverspätung eines Fluges von Barcelona nach Berlin-Schönefeld wurde eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 € nach der EU-Fluggastverordnung Nr. 261/2004 pro Fluggast geltend gemacht. Die Fluggesellschaft verteidgte sich dagegen mit dem Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Die Windschutzscheibe sei unerwartet auf dem Hinflug gebrochen, ohne dass dies im Rahmen zuvor durchgeführter Wartungen erkennbar war. Das Reparaturprozedere sei unmittelbar eingleitet worden und eine Ersatzmaschine stand nur in Berlin-Schönefeld zur Verfügung, die zudem das Ersatzteil mitbringen musste. Nach Auffassung des Gerichts ist ein solcher Defekt der betrieblich beherrschbaren Sphäre der Fluggesellschaft zuzuordnen, sodass kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastverordnung vorliegt. Daher war nicht zu prüfen, ob die Fluggesellschaft alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Verspätung eingeleitet hat. Dagegen spricht aber bereits das unzureichende Bereithalten von Ersatzmaschinen.

Urteil- gebrochene Windschutzscheibe, außergewöhnliche Umstände, Fluggastentschädigung

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Anfechtung von Lohnzahlung durch Insolvenzverwalter

10. 02. 2014

Gerät der eigene Arbeitgeber in Insolvenz, so können Arbeitnehmer unter Umständen vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung von Löhnen und Gehältern in Anspruch genommen werden. Diese Gefahr besteht auch dann, wenn ein Arbeitnehmer gemäß seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, für eine Tochter-/Schwesterfirma zu arbeiten, die Arbeitsleistung erbringt und dafür von der Tochter-/Schwesterfirma seinen Arbeitslohn erhält.

Gerät nun diese Firma in Insolvenz, so sind erhaltene Lohnzahlungen vom Insolvenzverwalter anfechtbar, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer diese zurückzahlen muss. Die Anfechtung kann auch gegebenenfalls erst nach Jahren erfolgen, weil dann der Arbeitnehmer zusätzlich noch Zinsen zu tragen hat.

Urteil - Anfechtung von Lohnzahlung durch Insolvenzverwalter

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