Verwaltungsrecht - Was ist ein Widerspruch?
Verwaltungsakte können mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angegriffen werden. Die Voraussetzungen des Widerspruchsverfahrens sind in den §§ 68 ff. VwGO geregelt. Die Widerrufsfrist beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (§ 70 VwGO).
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